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Hygienekonzept WOBBELTURNEN®

Ab Donnerstag 15.01.2021 gilt die 2G Regel - Geimpft oder Genesen.

Ausnahmen sind Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre.

Aus Verantwortungsgründen bitte ich alle teilnehmenden Kinder und Begleitpersonen einen negativen Schnelltest (nicht älter als 24h vorzulegen) so dass wir weiterhin zusammen wobbeln können. 

Ich bin zertifizierte Corona-Schnelltest Abnehmerin und kann entsprechende Tests auch gerne vor Ort durchführen (Selbsttests können  selbst mitgebracht werden oder bei uns erworben werden). Eine Bescheinigung wird entsprechend ausgestellt.

In der Familienbegleitung gilt eine allgemeine Testregel:
Alle Personen die in die Familienbegleitung kommen, müssen einen negativen Antigen-Schnelltest von einem Testcenter vorweisen (nicht älter als 24 Stunden). Dies ist unabhängig vom jeweiligen
Impf- /Genesenenstatus.

Bitte informiere dich bei dem entsprechenden Kursleiter über weitere Regeln innerhalb des jeweiligen Kurses.

 

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Aufgrund nachfolgender Verordnung:

Verordnung des Sozialministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Virus SARS-CoV-2 (Coronavirus) bei Angeboten der Förderung der Erziehung in der Familie nach § 16 des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) und der Frühen Hilfen (Corona-Verordnung Familienbildung und Frühe Hilfen – CoronaVO FamBi FH)

Vom 23.08. 2021

  • Es dürfen sich maximal 18 Personen in einem Raum befinden, die Abstandsregel soll, wann immer möglich eingehalten werden.

  • Bitte achtet darauf, dass jedes Eltern-Kind Paar nacheinander in den Gruppenraum kommt und keine Ansammlung im Vorraum entsteht.

  • Alle Erwachsenen müssen vollständig geimpft, genesen oder offiziell getestet sein!

  • Namen, Vornamen und Telefonnummer oder Adresse der teilnehmenden Personen sowie das Datum der Veranstaltung sind zur Nachverfolgbarkeit etwaiger Infektionsketten zu dokumentieren. Diese Daten dürfen ausschließlich dem Gesundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde mitgeteilt werden.

Selbst mitzubringen sind:

  • Handtücher und / oder Krabbeldecke für ́s Kind

  • Handtuch als Stuhlüberwurf für euch

  • Getränke für euch

Ankommen:

  • tragen einer medizinischen Mund-Nasenbedeckung für Kinder ab 6 Jahren während dem Aufenthalt 

  • bitte zieht eure Schuhe (ggf. Jacke) aus

  • geht euch und euren Kindern Hände waschen oder desinfizieren

Während des Kurses:

  • wird regelmäßig Stoß gelüftet

  • dürfen sich die Kinder begegnen

  • muss ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden für Kinder ab 6 Jahren

  • Husten und Niesen in ein Taschentuch oder in die Armbeuge.

Nach dem Kurs wird durch die Kursleiterin folgendes gereinigt:

  • Türgriffe

  • Fußboden im Gruppenraum

  • verwendetes Spielmaterial

  • Waschbecken, Armatur und Toilette

Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO)

 

Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO)

Vom 01.07. 2021

8 Zutritts- und Teilnahmeverbot

(1) Soweit durch Regelungen dieser Verordnung oder aufgrund dieser Verordnung ein Zutrittsverbot zu bestimmten Örtlichkeiten oder ein Teilnahmeverbot an bestimmten Aktivitäten gilt, erfasst dies Personen,

  1. die einer Absonderungspflicht im Zusammenhang mit dem Coronavirus unterliegen,

  2. die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust, aufweisen,

  3. die entgegen § 3 Absatz 2 oder  28b Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 Halbsatz 2 Buchstabe c, Nummer 8 oder 9 IfSGweder eine medizinische Maske noch einen Atemschutz tragen, oder

  4. die entgegen § 11 Absatz 2 Satz 2 Nummer 9, § 17 Absatz 1 Nummer 7, § 21 Absatz 8,  28b Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 Halbsatz 3 Buchstabe b IfSGin Verbindung mit § 3 Absatz 1 SchAusnahmV§ 28b Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 IfSG in Verbindung mit § 3 Absatz 1 SchAusnahmV oder § 28b Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 IfSG in Verbindung mit § 3 Absatz 1 SchAusnahmV weder einen Test-, einen Impf- noch einen Genesenennachweis im Sinne des § 5 vorlegen.

Ich habe die geltenden Hygieneregeln gelesen und verstanden. Ich erkläre mich hiermit einverstanden diese für mich und mein Kind einzuhalten. Mir ist jedoch bewusst, dass  trotz der Einhaltung der Hygieneregeln, eine Ansteckung mit Covid 19 nicht ausgeschlossen werden kann.

Mit der Teilnahme an einem Kurs erkläre ich mich mit diesen einverstanden.

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